Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Charlotte Schwarz meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Erhebung und Weiterleitung von Laborbefunden, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Des Weiteren gebe ich meine Einwilligung, dass
Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO
Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf schriftlich zu richten an:
Charlotte Schwarz, Wilhelminenhofstr. 54, 12459 Berlin
Im Falle eines Widerrufes werden meine Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die o.g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Charlotte Schwarz für die Hebammenbetreuung in der Vor- und Nachsorge.
Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Schwangeren/Wöchnerin in Form eines Dienstleistungs- bzw. Behandlungsvertrages.
1. Anmeldung/Vetragsschluss
Eine Anmeldung zur Betreuung während und nach der Schwangerschaft kann elektronisch über das Anmeldeformular meiner Hebamio-Homepage erfolgen.
Erst dem Absenden des Behandlungsvertrags kommt es zu einem rechtsgültigen Vertrag mit der Hebamme. Dies verpflichtet zur Zahlung der Kurs-, oder Seminargebühr bzw. des Eigenanteils. Für das Inkraftetreten des Behandlungsvertrags ist mindestens ein Kontakt nötig (bspw. erstes Vorgespräch zur Basisdatenerhebung).
2. Haftung
Die Hebamme handelt anhand ihrer Qualifikation auf eigene Verantwortung.
Die Hebamme hat eine berufliche Haftpflichtversicherung.
3. Zahlungsbedingungen
Die Behandlungen werden mit gesetzlicher und privater Krankenkasse abgerechnet (weiteres siehe Behandlungsvertrag).
Ist eine Behandlung nicht in der Anlage 1.3 Vergütungsverzeichnis zum Vertrag nach § 134a SGB V enthalten, wird diese der Schwangere/Wöchnerin privat in Rechnung gestellt. Die Schwangere/Wöchnerin wird darüber vorab informiert.
4. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen sollten die Übernahme einzelner Leistungen mit ihrer PKV vorab klären, allerdings bewegt sich der Leistungsumfang meist im gleichen Rahmen wie bei der GKV.
Am Ende der in Anspruch genommenen Leistung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privatgebührenordnung für Hebammen des Landes Berlin.
5. Schweigepflicht und Datenschutz
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht.
Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden.
Alle Daten die wir im Bezug auf unsere Dienstleistung erheben, werden nur zur Erbringung, Abrechnung und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
6. Form der Termine
Alle Kontakte werden in Form von Hausbesuchen oder alternativ per Kommunikationsmedium (bspw. Mobiltelefon, Videotelefonie, E-Mail) abgehalten.
7. Schlussbestimmung
Ist oder wird eine Regelung dieser AGB unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.